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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Kyrill - Kostenrechnung Feuerwehreinsatz + 'geklautes' Holz? | 22 Beiträge | ||
Autor | Sven8 N.8, Gehrden / Niedersachsen | 386856 | ||
Datum | 17.02.2007 18:35 MSG-Nr: [ 386856 ] | 7164 x gelesen | ||
Moin, Geschrieben von Heinz Caprano Die Gefahr bestand schon 3 Tage, also war scheinbar kein dringender Handlungsbedarf. Das Ganze hätte auch der Eigentümer veranlassen können oder müssen. Hier hat die Polizei, aus welchen Gründen auch immer, für den Eigentümer entschieden . Du schreibst "scheinbar", da bedeutet aber ja nicht sicher - Bäume fallen auch schon mal bei Windstille um, oder später, siehe THW Unfall-Bericht zu Kyrill. Wie sieht es denn beispielsweise 3-4 wochen später aus, Feuerwehr wird durch einen Anwohner Ferienhausgebiet alarmiert, droht zu fallen Baum auf Nachbargarten( Zaun/Baumbepflanzung) und über/auf einen Privatweg der aber nachweislich von Fußgängern/Fahrzeugen genutzt wird. Eine konkrete Gefahr wird durch den Einsatzleiter festgestell, zumal er nicht sicher sagen kann dass der Baum in der Lage weiterverharrt, bzw. wann sich diese Lage eingestellt hat. Frage : Eben absägen oder nur absperren, oder...? Was passiert bei Verweis auf den Eigentümer (gegenüber dem Meldenden) durch die Feuerwehr und einem nachträglichem Schadenseintritt? Gruß Sven | ||||
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