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1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

3. Permanent Allrad
1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

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2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

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2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

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RubrikAtemschutz zurück
ThemaTasche für Rett/Sicherungstrupp42 Beiträge
AutorThom8as 8S., Welver - Kreis Soest / NRW386905
Datum18.02.2007 12:50      MSG-Nr: [ 386905 ]17149 x gelesen

Hallo Kameraden

Möchte nur einen Denkanstoss zu: "Geschrieben von Markus"
An jedem PA befinden sich:
- Rettungsschere
- das sogenannte RK-Set (Rettungs- und Kennzeichnungsset) mit Rettungsschlaufe und Karabiner, Markierungsstift, Markierungsbänder
Die Rettungsschlaufe ist geeignet zum Retten und Selbstretten (und dafür auch zugelassen!).

Das sollte man vorher genau mit dem Hersteller des PA abklären, bevor ihr Taschen oder ähnliches an PA "anbaut".

Auf dem Lehrgang den ich bei Draeger 2006 gemacht habe, wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, das Sachen,Gegenstände usw., die an ein PA verbracht werden, und nicht durch den Hersteller zugelassen sind,die Betriebserlaubnis für das Gerät erlischt.
Also kein Versicherrungsschutz.


Meine ganz private und persöhnliche Meinung

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Tasche für Rett/Sicherungstrupp - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt