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1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

3. Permanent Allrad
RubrikAtemschutz zurück
ThemaTasche für Rett/Sicherungstrupp42 Beiträge
AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern386914
Datum18.02.2007 13:31      MSG-Nr: [ 386914 ]16958 x gelesen

Geschrieben von Thomas SchweigertAuf dem Lehrgang den ich bei Draeger 2006 gemacht habe, wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, das Sachen,Gegenstände usw., die an ein PA verbracht werden, und nicht durch den Hersteller zugelassen sind,die Betriebserlaubnis für das Gerät erlischt.

Ahja, steckst du dir auch ein FUG ein? Ist das mit dem Hersteller der Einsatzjacke abgesprochen?


Geschrieben von Thomas SchweigertAlso kein Versicherrungsschutz.

Schwachsinn und Scheißhausparole, ist definitiv so nicht richtig auch wennstausend mal erzählt wird. Der Hersteller entscheidet das eh nicht wo die Versicherung zahlt und wo nicht.


Gruß
CS





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