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1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

3. Permanent Allrad
Sozialgesetzbuch, für uns interessant insbesondere:
- Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) - Gesetzliche Krankenversicherung
- Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) - Gesetzliche Unfallversicherung
RubrikAtemschutz zurück
ThemaTasche für Rett/Sicherungstrupp42 Beiträge
AutorSven8 K.8, Hamburg / Hamburg386920
Datum18.02.2007 14:01      MSG-Nr: [ 386920 ]16928 x gelesen

Hi!

Christian hat nach einem Beleg dafür gefragt, dass der Versicherungsschutz angeblich erlischt, wenn man Teile am PA hinzufügt. Das ist nachweislich falsch. Siehe § 7 II SGB VII:

"Verbotswidriges Handeln schließt einen Versicherungsfall nicht aus."

Die BG-Exam hat keinerlei Einfluss auf den Versicherungsschutz.

Beste Grüße Sven


Dein klares Denken, dein sicherer Befehl hauchen der Technik Leben ein, geben der Mannschaft die Richtung vor, verleihen dem Löschmittel die entscheidende Wirkung. Du hältst die Hand voller Trümpfe, nur lerne spielen!

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