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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Tasche für Rett/Sicherungstrupp | 42 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 386925 | ||
Datum | 18.02.2007 14:23 MSG-Nr: [ 386925 ] | 17038 x gelesen | ||
Geschrieben von Thomas Schweigert Hier nur eben auf die schnelle ein Hinweis. Die Seite gehört der EXAM und schau dir dort Blatt 3 an. Uralter Hut und von Fachleuten nur müde belächelt. Wenn man das erst nimmt, darf man nicht mehr in den Einsatz, weil nur ein Bruchteil unserer heute verwendeten PSA für eine kombinierte Verwendung abgestimmt/ zugelassen ist bzw. ein nicht unerheblicher Teil der heute verwendeten Geräte überhaupt nicht mitgeprüft/ zugelassen sind. FuG in Jacke eingesteckt? FuG-Monophon an der Jaccke festgeclippt? Feuerwehrhaltegurt über Jacke? Handscheinwerfer im Feuerwehr-Haltegurt eingehängt? Feuerwehrleinenbeutel in PA-Gurt eingehängt? .... Deshalb: Zur Kenntnis nehmen, in die Ablage "sinnloses Wissen" ablegen und unseren Job weiter machen. Es baut hier keinen an sicherheitsrelevanten Teilen wie dem Druckminderer, dem LA,... rum. Wenn wir uns aber Gedanken darüber machen, ob wir eine Tasche an der PA-Begurtung befestigen können, dann können wir uns auch gleich eine neue Aufgabe suchen. Vielleicht Schachspielen oder so. Daß die Hersteller im Sinne der Produkthaftung so etwas schreiben müssen ist klar. Dieses Thema sollte uns allerdings erst mal egal sein, da wir als Anwender mit der Produkthaftung nichts zu tun haben. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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