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1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

3. Permanent Allrad
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2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

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2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

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RubrikAtemschutz zurück
ThemaTasche für Rett/Sicherungstrupp42 Beiträge
AutorMark8us 8G., Bockenheim / Hessen386953
Datum18.02.2007 17:16      MSG-Nr: [ 386953 ]16956 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Thomas SchweigertAuf dem Lehrgang den ich bei Draeger 2006 gemacht habe, wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, das Sachen,Gegenstände usw., die an ein PA verbracht werden, und nicht durch den Hersteller zugelassen sind,die Betriebserlaubnis für das Gerät erlischt.
Also kein Versicherrungsschutz.

Dass die Firmen kein Geld dafür ausgeben wollen, alle möglichen Anbauteile in Verbindung mit ihren PA zu testen, ist normal. Deshalb erzählen die sowas.
Und das mit dem Versicherungsschutz ist ganz einfach Blödsinn.

Geschrieben von Thomas SchweigertDas sollte man vorher genau mit dem Hersteller des PA abklären,
Du glaubst gar nicht, was wir so alles mit dem Hersteller abklären ;-)


Gruß
Markus

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