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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Vorschriften Verbandsführung | 73 Beiträge | ||
Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 387006 | ||
Datum | 19.02.2007 10:58 MSG-Nr: [ 387006 ] | 33788 x gelesen | ||
Moin, interessant ist doch in dem Zusammenhang, dass andere "Behörden" wie die Polizei und Bundeswehr regelmäßig Einheiten in Verbandsstärke einsetzt. Da sollte es doch Parallelen geben, und ggf. muss man da doch einfach nur mal wieder die ein oder ander Vorschrift abschreiben? Letztlich dürfte es doch, was die Führung i.e.S. angeht, fast egal sein, ob man eine Pionierkompanie der Bundeswehr, eine technische Hundertschaft (oder wie die entsprechende Einheit der Bundespolizei nun heißt) oder eine Bereitschaft aus Feuerwehr- oder THW-Einheiten führt? Gruß, otti | ||||
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