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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Vorschriften Verbandsführung | 73 Beiträge | ||
Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 387046 | ||
Datum | 19.02.2007 14:19 MSG-Nr: [ 387046 ] | 33849 x gelesen | ||
Jup, und darüber hinaus gibt es theoretisch noch den aus mehreren Abteilungen bestehenden Großverband. Dieser existiert in Deutschland zumindest in der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr nur ein einziges mal, nämlich dann, wenn das DRK auf die Idee kommen sollte den kompletten oder auch nur große Teile des DRK-Hilfszuges aufzubieten. Dieser besteht aus neun als Abteilungen a 104 Helfern (drei Züge, könnte man auch als Bereitschaften definieren) und insgesamt etwa 300 Fahrzeugen. Die Äquivalente zu den Bezeichnungen der Verbände sind in etwa so zu sehen: KatS Verband I (Bereitschaft) Verband II (Abteilung) Verband III (Großverband) Polizei Hundertschaft Abteilung Landesbereitschaftspolizei (theoretisch) Bundeswehr Kompanie Battalion Regiment | ||||
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