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Deutsches Rotes Kreuz
Katastrophenschutz
RubrikKatastrophenschutz zurück
ThemaVorschriften Verbandsführung73 Beiträge
AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen387046
Datum19.02.2007 14:19      MSG-Nr: [ 387046 ]33849 x gelesen

Jup,

und darüber hinaus gibt es theoretisch noch den aus mehreren Abteilungen bestehenden Großverband. Dieser existiert in Deutschland zumindest in der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr nur ein einziges mal, nämlich dann, wenn das DRK auf die Idee kommen sollte den kompletten oder auch nur große Teile des DRK-Hilfszuges aufzubieten. Dieser besteht aus neun als Abteilungen a 104 Helfern (drei Züge, könnte man auch als Bereitschaften definieren) und insgesamt etwa 300 Fahrzeugen.

Die Äquivalente zu den Bezeichnungen der Verbände sind in etwa so zu sehen:

KatS
Verband I (Bereitschaft)
Verband II (Abteilung)
Verband III (Großverband)

Polizei
Hundertschaft
Abteilung
Landesbereitschaftspolizei (theoretisch)

Bundeswehr
Kompanie
Battalion
Regiment



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