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| Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
| Thema | Prüfungswahn, war: Tasche für Rett/Sicherungstrupp | 44 Beiträge | ||
| Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 387057 | ||
| Datum | 19.02.2007 16:13 MSG-Nr: [ 387057 ] | 18281 x gelesen | ||
Hallo! Ich versteh die Diskussion nicht. Schutz durch die Unfallkasse besteht unabhängig von gemachten Fehlern. Wenn er durch dieses ungeprüfte Gerät verunglückt, wird geprüft werden, ob der Unfall vorherseh- und vermeidbar war, wenn ja wird man dafür bestraft, wenn nein ist gut. Ich finde wer für vorhersehbare und vermeidbare Unfälle nicht abwendet gehört auch bestraft. Der Hersteller des Atemschutzgerätes haftet nicht dafür, wenn man mit dem Gerät etwas macht, für das es nicht vorgesehen ist. Wer Stadtwappen auf einen Nomexmantel näht, muss sich nicht wundern wenn die Membran beschädigt wird und die Jacken wertlos sind, da hat der Hersteller nix mit zu tun. Wer ein Atemschutzgerät unsachgemäß transportiert und dabei etwas kaputt geht, hat der Hersteller damit nix zu tun. Reißt die Bauchbebänderung ab, weil drei Kilo Gerätschaft daran gehängt wurden, ist das nicht das Problem des Herstellers. Fällt der Lungenautomat aus dem Gewinde, muss sich der Hersteller darum kümmern. Jeder muss für das selbst einstehen was er macht , das halte ich für gerecht. Bei der Steckleiter fragt doch auch keiner ob die als Eisschlitten, Bockleiter oder provisorischer Steg geprüft ist. Wenn es schief geht, muss der dafür geradestehen, der das so eingesetzt hat. Oder soll dafür auch der Hersteller veranwortlich sein? Wenn ich einen Denkfehler in der Argumenatiton haben sollte ... Feuer frei! ;-) Gruß Sven | ||||
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