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1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

3. Permanent Allrad
1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

3. Permanent Allrad
RubrikAtemschutz zurück
ThemaPrüfungswahn, war: Tasche für Rett/Sicherungstrupp44 Beiträge
AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen387074
Datum19.02.2007 17:47      MSG-Nr: [ 387074 ]18520 x gelesen

Geschrieben von Jan Südmersen
Welcher fachlicher Grund spricht denn gegen eine Verwendung von Gerätetaschen an der PA-Begurtung? Gut, schwer entflammbar sollten sie schon sein, aber sonst? Wenn es keinen gibt außer "das steht irgendwo", dann sorry, muss die Vorschrift geändert werden. Geschieht dies nicht, ist doch für mich offentsichtlich, dass da andere Interessen hinter stecken...

Doch eigentlich keiner. Ich hab ja auch nichts dagegen sinnvolle Erweiterungen der Ausrüstung (Totmannmelder, Holster für Türkennzeichnung, Rettungsschere, etc.) z.B. an die Begurtung des PA hängen.

Fakt ist aber, daß z.B. die Fa. Dräger sagt, daß dann die Betriebserlaubnis erlischt, sofern diese Erweiterungen nicht "zugelassen" sind.


Was sagen denn eigentlich Auer, Bartels&Rieger und Interspiro dazu???

Geschrieben von Sven Tönnemann
Der Hersteller des Atemschutzgerätes haftet nicht dafür, wenn man mit dem Gerät etwas macht, für das es nicht vorgesehen ist. Wer Stadtwappen auf einen Nomexmantel näht, muss sich nicht wundern wenn die Membran beschädigt wird und die Jacken wertlos sind, da hat der Hersteller nix mit zu tun.
Wer ein Atemschutzgerät unsachgemäß transportiert und dabei etwas kaputt geht, hat der Hersteller damit nix zu tun.
Reißt die Bauchbebänderung ab, weil drei Kilo Gerätschaft daran gehängt wurden, ist das nicht


Eben und weil ich dafür nicht verantwortlich gemacht werden möchte (auch wenn diese drei Kilo Gerätschaft sinnvoll sind), lasse ich es.

Also:
lassen wir diese drei Kilo Gerätschaft (Totmannmelder, Holster für Türkennzeichnung, Rettungsschere, etc.) doch von den verantwortlichen Instituten zulassen. Dann ist doch alles gut....

Aber wie war das lt. Ulrich?! Das kann/will keiner bezahlen?!

Na, was würden die Hersteller dieser drei Kilo Gerätschaft (Totmannmelder, Holster für Türkennzeichnung, Rettungsschere, etc.) verdienen, wenn man das Ganze denn "legal" am PA verwenden darf?! Das würde doch dann sicher reissenden Absatz finden...?!

Weiß denn einer, was Dräger dazu sagt, daß einige den Dräger Totmannmelder an den PA-Gurt hängen?! Darf man denn das wenigstens?!


Gruß
Lars


P.S.:
alles meine persönliche Meinung

http://www.feuerwehr-oerel.de
http://www.feuerwehr-oerel.de/feuerwehr/index.php

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