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| Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
| Thema | Prüfungswahn, war: Tasche für Rett/Sicherungstrupp | 44 Beiträge | ||
| Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 387135 | ||
| Datum | 19.02.2007 23:37 MSG-Nr: [ 387135 ] | 18480 x gelesen | ||
Geschrieben von Joaquin Aldana Warum machen wir uns dann aber jeden Tag so oft dafür verantwortlich, zu schnell im Straßenverkehr zu sein, hiermit meine ich auch die geringen Geschwindigkeitsübertretungen von nur 1 - 2 km/h, wo doch hier die Rechtslage sehr eindeutig ist Schon ok. Aber welche Geschwindigkeitsübertetung meinst Du?! Auch wenn wir vom Thema abkommen... Die, die ich vielleicht bei jeder "normalen" Fahrt zur Arbeit und zum Einkaufen begehe? Die, die ich vielleicht begehe, wenn ich nach erfolgter Alarmierung zum Feuerwehrhaus fahre? Die, die wir vielleicht begehen, wenn mir den den roten Autos und eingeschaltetem blauen Blinklicht auf dem Weg zum Einsatz fahren?! Bei diesen Geschwindigkeitsübertetung läßt bekannterweise auch die Polizei/der Landkreis gewisse Toleranzen zu, sonst würde es ja auch schon bei 71 statt der erlaubten 70km/h "blitzen". Deswegen machen wir das vielleicht noch. Diese Toleranz habe ich aber bei dem Atemschutzgerät nicht. Der Hersteller, hier Dräger, sagt: "bei nicht zugelassenem am PA befestigtem Teil erlischt die Betriebserlaubnis". Da habe ich keine erlaubte Toleranz. Betriebserlaubnis erloschen ist erloschen UND NICHT "vielleicht oder später erloschen".... Gruß Lars P.S.: alles meine persönliche Meinung http://www.feuerwehr-oerel.de http://www.feuerwehr-oerel.de/feuerwehr/index.php | ||||
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