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1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

3. Permanent Allrad
1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

3. Permanent Allrad
Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes
1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

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Hohlstrahlrohr
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2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

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RubrikAtemschutz zurück
ThemaPrüfungswahn, war: Tasche für Rett/Sicherungstrupp44 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW387184
Datum20.02.2007 11:09      MSG-Nr: [ 387184 ]18780 x gelesen

Geschrieben von Lars TiedemannFakt ist aber, daß z.B. die Fa. Dräger sagt, daß dann die Betriebserlaubnis erlischt, sofern diese Erweiterungen nicht "zugelassen" sind.


Dem ist m.E. eben nicht so, weil die den PA ja nicht verändern! (Die gleiche Fa. behauptet übrigens immer mal wieder, dass man auch keine Auer-Flaschen/Masken o.ä. mit deren PA benutzen dürfte, dazu hab ich mich auch schon geäußert - und sag nochmal, dass das auch aus Sicht der Verbände und hier v.a. die vfdb Ref. 08 - Unfug ist!)

Übrigens verkauft die Fa. Dräger sogar Teile von PA im Wissen, dass sich Feuerwehren daraus "Rettungs-PA" basteln, die auch keine Zulassung haben... (in Verkaufsgesprächen wird diese Vorgehensweise sogar teilweise empfohlen...)


Geschrieben von Lars TiedemannEben und weil ich dafür nicht verantwortlich gemacht werden möchte (auch wenn diese drei Kilo Gerätschaft sinnvoll sind), lasse ich es.

Ich nehme an, dass es in Deiner Fw dann auch keine HSR gibt und der Innenangriff verboten ist?


Geschrieben von Lars TiedemannAlso:
lassen wir diese drei Kilo Gerätschaft (Totmannmelder, Holster für Türkennzeichnung, Rettungsschere, etc.) doch von den verantwortlichen Instituten zulassen. Dann ist doch alles gut....

Aber wie war das lt. Ulrich?! Das kann/will keiner bezahlen?!


Du müsstest Dir jede Kombination prüfen lassen, wenn diese Argumentation greifen würde (also alle Anbauteile in allen Anbauvarianten mit allen Gerätekombinationen)...


Geschrieben von Lars TiedemannNa, was würden die Hersteller dieser drei Kilo Gerätschaft (Totmannmelder, Holster für Türkennzeichnung, Rettungsschere, etc.) verdienen, wenn man das Ganze denn "legal" am PA verwenden darf?! Das würde doch dann sicher reissenden Absatz finden...?!


Ich hatte das mal Mitte der 90iger den Firmen empfohlen, Interesse war "mangels Bedarf" nicht gegeben. Jetzt gibts genug Angebot von anderen...


Geschrieben von Lars TiedemannWeiß denn einer, was Dräger dazu sagt, daß einige den Dräger Totmannmelder an den PA-Gurt hängen?! Darf man denn das wenigstens?!

Nach Deiner Zitierung von Dräger wohl kaum (ausser Bodyguard), darfst Du übrigens dann auch nicht an die Überjacke - aus den dann gleichen Gründen.
Merkst Du was?


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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Prüfungswahn, war: Tasche für Rett/Sicherungstrupp - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt