| News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
| Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
| Thema | Prüfungswahn, war: Tasche für Rett/Sicherungstrupp | 44 Beiträge | ||
| Autor | Joaq8uin8 A.8, Walldorf / BW | 387215 | ||
| Datum | 20.02.2007 13:45 MSG-Nr: [ 387215 ] | 18347 x gelesen | ||
Hallo, ok, lassen wir diese Toleranz mal ausser acht. Mir ging es bei diesem Beispiel viel mehr darum, dass ich hier nicht nur mein Leben sondern auch das meiner Kameraden und anderer Personen (un)bewußt gefährde, wenn es zu einem Unfall kommt. Selbst wenn die Betriebserlaubnis erloschen sein sollte, muss mir erstmal dies nachgewiesen werden, dass nur durch das Anbringen dieser Gegenstände dieser Unfall so abgelaufen ist. Bei dem von mir aufgeführten Beispiel dürfte die Eintrichtswahrscheinlichkeit doch wohl sehr viel höher liegen, was auch leider genügend Beispiele belegen. Wie sieht die Sache eigentlich im Ausland aus? Werden da die selben Bestimmungen/Ansichten von den Herstellern vertreten? Gruß Joaquin Aldana Gruß Joaquin Aldana www.feuerwehr-walldorf.de | ||||
| << [Master] | antworten | |||
| flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
| ||||
|