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Deutscher Feuerwehrverband e.V.
Feuerwehrdienstvorschrift
RubrikKatastrophenschutz zurück
ThemaVorschriften Verbandsführung73 Beiträge
AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg387296
Datum20.02.2007 20:08      MSG-Nr: [ 387296 ]33596 x gelesen

Guten Abend

Geschrieben von Jürgen Obermeier

Man könnte auch die Frage stellen: Sind nach WK II schonmal Einheiten größer als Bereitschaften eingesetzt worden?
Woher nehmen, wenn nicht stehlen.


Na ja, wenn man die einzelnen Länderkontingente bei der Waldbrandkatastrophe in Niedersachen 1975 als Verbände bezeichnen will. Von BaWü waren damals 74 FW-Fahrzeuge mit ca. 310 Feuerwehrmännern dort eingesetzt, die sich an verschiedenen Bereitstellungsräumen trafen und dann gemeinsam zum Einsatzort fuhren. In diesem Zusammenhang noch eine Bemerkung des damaligen Präsidenten des DFV A. Bürger zur Thematik:

"Eigentlich war es verwunderlich, daß in der Bundesrepublik, in der ausreichend erfahrene Führungskräfte aus dem vor 30 Jahren beendeten Wetlkrieg noch in Staatsstellen und Hilfsorganisationen tätig waren, das Führen von Verbänden zur Bekämpfung von Katastrophen fast in Vergessenheit geraten war. Die Waldbrandkatastrophe in Niedersachsen hat Denkanstöße bewirkt, die sich auf die Neuorganisation des Katastrophenschutzes und des Führens von Katastrophenschutzeinheiten befruchtend ausgewirkt haben"

Scheinbar ist es aber nur bei den Denkanstößen geblieben ?!

Offiziell gibt es die Bezeichnungen ja nicht, hört ja alles beim Zug auf....

In diversen FwDVen (FwDV 100, FwDV 2) ist nur gelegendlich von "Verband" oder "mehreren Verbänden" oder vom Lehrgang "Verbandsführer" die Rede.

Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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