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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Vorschriften Verbandsführung | 73 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 387307 | ||
Datum | 20.02.2007 21:33 MSG-Nr: [ 387307 ] | 33562 x gelesen | ||
Hallo Christian, Geschrieben von Christian Fischer Nur wenn ich beide Staffeln auch als solche Einsetze brauche ich einen übergeordneten Führer. Klar, sonst brauche ich keine getrennten Staffeln. Geschrieben von Christian Fischer Natürlich sollte die Variante in der man zwei Einheiten auflöst und zu einer zusammenführt die Ausnahme sein. Wenn diese Situation also öfters vorkommt sollte man sich Gedanken machen. Ich bin mir schon sicher das wir uns verstanden haben. Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | ||||
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