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RubrikKatastrophenschutz zurück
ThemaVorschriften Verbandsführung73 Beiträge
AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg387307
Datum20.02.2007 21:33      MSG-Nr: [ 387307 ]33562 x gelesen

Hallo Christian,

Geschrieben von Christian Fischer
Nur wenn ich beide Staffeln auch als solche Einsetze brauche ich einen übergeordneten Führer.
Klar, sonst brauche ich keine getrennten Staffeln.

Geschrieben von Christian Fischer
Natürlich sollte die Variante in der man zwei Einheiten auflöst und zu einer zusammenführt die Ausnahme sein. Wenn diese Situation also öfters vorkommt sollte man sich Gedanken machen.
Die Regel sollte es nicht sein.

Ich bin mir schon sicher das wir uns verstanden haben.

Gruß
Michael


Auch schlechter Ruf verpflichtet

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