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RubrikAtemschutz zurück
ThemaAtemschutz76 Beiträge
AutorAlex8and8er 8H., Weissach / BaWü387325
Datum20.02.2007 23:19      MSG-Nr: [ 387325 ]21004 x gelesen

Geschrieben von Tobias HollterIst es Richtig, dass z.b. bei einer 300 bar Flasche, der Druck nicht unter 270 bar, sprich 10% des Flaschendrucks unterschreiten darf, damit die Flasche (Gerät) noch im Einsatz verwendet werden darf?
Haben wir so gelernt und steht auch so in der FWDV7, google hilft.
"Atemschutzgeräte und Druckbehälter, die bei Einsatzbeginn weniger als 90% des Nenn-Fülldruckes anzeigen, sind grundsätzlich
n i c h t einsatzbereit."
Quelle: http://www.pirna.de/downloads/assets/fwdv7.pdf

Gruß Alex


Meine ganz persönliche Meinung!! Wer sie auch haben will kann sie mieten, für nur 4,50? im Monat. :D

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