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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Urteile / Dienstrechtliche Konsequenzen - Unfall bei Einsatz | 22 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 A.8, Nieheim- Holzhausen / NRW | 387367 | ||
Datum | 21.02.2007 10:26 MSG-Nr: [ 387367 ] | 7240 x gelesen | ||
Geschrieben von FwDv2 FwDV 2, 1.10: Tatsächlich....mir war irgendwie nur die Aussage:"ca. 1/3 der Veranstaltungen wird noch als aktiv bezeichnet" bekannt. Das ist ja grundlegend eine andere Aussage, bei manchen Wehren sind nämlich 1/3 der Veranstaltungen mehr als 40H, bei manchen allerdings auch weniger. Gruß Michael Ich bin dafür verantwortlich was ich sage, aber nicht dafür was Du daraus liest! Buchtipps rund um das Thema Feuerwehr | ||||
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