News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaUrteile / Dienstrechtliche Konsequenzen - Unfall bei Einsatz22 Beiträge
AutorMich8ael8 A.8, Nieheim- Holzhausen / NRW387367
Datum21.02.2007 10:26      MSG-Nr: [ 387367 ]7240 x gelesen

Geschrieben von FwDv2FwDV 2, 1.10:
"Jeder Feuerwehrangehörige soll nach Abschluss der Truppausbildung jährlich mindestens an 40 Stunden Fortbildung am Standort teilnehmen."


Tatsächlich....mir war irgendwie nur die Aussage:"ca. 1/3 der Veranstaltungen wird noch als aktiv bezeichnet" bekannt.

Das ist ja grundlegend eine andere Aussage, bei manchen Wehren sind nämlich 1/3 der Veranstaltungen mehr als 40H, bei manchen allerdings auch weniger.


Gruß
Michael

Ich bin dafür verantwortlich was ich sage, aber nicht dafür was Du daraus liest!

Buchtipps rund um das Thema Feuerwehr

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

0.155


Urteile / Dienstrechtliche Konsequenzen - Unfall bei Einsatz - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt