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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Urteile / Dienstrechtliche Konsequenzen - Unfall bei Einsatz | 22 Beiträge | ||
Autor | Ingo8 H.8, Vockenhausen / Hessen | 387369 | ||
Datum | 21.02.2007 10:39 MSG-Nr: [ 387369 ] | 7067 x gelesen | ||
Hi, Geschrieben von Michael Arens Das ist ja grundlegend eine andere Aussage, bei manchen Wehren sind nämlich 1/3 der Veranstaltungen mehr als 40H, bei manchen allerdings auch weniger. Es soll Wehren geben, da ist angebotene Zahl an Übungsstunden schon kleiner, als 40h... MfG Ingo -- - 17.03.2007 - Atemschutzunfaelle.de Live - Kongress in Friedberg - vorerst ausgebucht. "Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt] - Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;) | ||||
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