| News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
| Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
| Thema | Atemschutz | 76 Beiträge | ||
| Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 387435 | ||
| Datum | 21.02.2007 14:12 MSG-Nr: [ 387435 ] | 20764 x gelesen | ||
Geschrieben von Hinrich Koch die Flasche ist auf, der Druck geht bis zum Lungenautomaten, somit ist das erfolgt Die Hochdruckdichtigkeitsprüfung?! Ähm nein. Also: 1. Flaschenventil öffnen, Druck ablesen (Druck min. 270bar bei einem 1-Flaschen-Gerät, somit wäre die Flaschenfülldruckkontrolle erledigt) 2. Flaschenventil schliessen und 1 Minute warten (das wäre die Hochdruckdichtigkeitsprüfung, Druckabfall max. 10bar in dieser Minute) In dieser Zeit kann man das Gerät schultern. 3. Dann den Lungenautomaten betätigen und die Luft langsam abströmen lassen, bis die Restdruckwarnanzeige anspricht, sollte bei 55 +/-5bar sein (mit diesem Schritt prüfst Du die Funktion Lungenautomat und die Restdruckwarnanzeige) So wie Du es beschreibst, enthält Eure Einsatzkurzprüfung keine Hochdruckdichtigkeitsprüfung (d.h. Leckagen werden nicht entdeckt), keinen Funktionstest des Lungenautomaten und auch keine Prüfung der Restdruckwarnanzeige. Und vor allem ob die Restdruckwarnanzeige funktioniert möchte ich schon wissen, damit ich rechtzeitig "gewarnt" werde. Wobei ich dann schon längst draußen sein sollte.... Gruß Lars P.S.: alles meine persönliche Meinung http://www.feuerwehr-oerel.de http://www.feuerwehr-oerel.de/feuerwehr/index.php | ||||
| << [Master] | antworten | >> | ||
| flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
| ||||
|