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Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
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Feuerwehrtechnisches Zentrum
RubrikAtemschutz zurück
ThemaAtemschutz76 Beiträge
AutorMath8ias8 Z.8, Offenbach / Hessen387479
Datum21.02.2007 17:16      MSG-Nr: [ 387479 ]20864 x gelesen

Hallo Hinrich,

schrei doch nicht so - wir hören Dich schon. ;o)

Geschrieben von Hinrich KochErstmal, wo ist es nach UVV Vorgeschrieben???

Was hat denn die UVV damit zu tun?

Geschrieben von Hinrich KochNach meinem Wissen nur eine Druckkontrolle vor Arbeitsbeginn.

Das steht auch nicht in der UVV... ;o)

Geschrieben von Hinrich KochKomisch nur, dass an der LFs sowas auch nicht üblich ist, wo ich war.

Das finde ich sehr bedenklich - war das in der BRD?

Geschrieben von Hinrich KochEs ist ausserdem die Aufgabe des Atemschutzgerätes in regelmäßigen Abständen zu überprüfen.

Wie meinen?

Geschrieben von Hinrich KochDesweiteren werden die Jährlich geprüft, sowie nach einem Einsatz. somit ist der Prüfabstand in der FTZ durschnittlich monatlich.

Die Geräte werden außerhalb vom Einsatzgeschehen hoffentlich auch bei Euch nicht nur jährlich geprüft...


Wo was genau steht, wurde eigentlich in anderen Postings hier schon hinreichend genau beschrieben. Wenn Du eine konkretere Frage hast - nur zu.


mfG

Mathias Zimmer


#Wie üblich meine persönliche Meinung.#

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