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| Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
| Thema | Atemschutz | 76 Beiträge | ||
| Autor | Andr8eas8 W.8, Hurlach / Bayern | 387491 | ||
| Datum | 21.02.2007 17:38 MSG-Nr: [ 387491 ] | 20633 x gelesen | ||
Geschrieben von Hinrich Koch So, Nach FwDV 7 wird vor jedem gebrauch eine Einsatzkurzprüfung gefordert. Wie genau die auszusehen hat steht in der vfdb 0804 unter Punkt 3.1.3 (wurde auch schon weiter oben gepostet). Man verliert hierbei absolut keine Zeit. Bei uns wird sie wie folgt durchgeführt: 1. Gerät aufnehmen 2. Flasche 2 Umdrehungen aufdrehen, drcuk ablesen und merken und Ventil wieder zudrehen 3. danach wird Maske, Nomexhaube und Helm angelegt. 4. Nun ist ca eine Minute vergangen; Druck wieder ablesen 5. Gabs einen Abfall von mehr als 10 bar darf gerät nicht verwendet werden. Des weiteren muss diese Kurzprüfung (+Sichtprüfung) unabhängig von Einsätzen pro Monat einmal durchgeführt werden. Wurde mir zumindest im Atemschutzwartlehrgang so beigebracht und wird bei uns auch schon seit mind. 5 Jahren so gemacht (soweit reichen die Unterlagen zurück) | ||||
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