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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Vorschriften Verbandsführung | 73 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW | 387509 | ||
Datum | 21.02.2007 19:40 MSG-Nr: [ 387509 ] | 33488 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian Fischer Es stehen zwar überall fast überall ELW 2 oder 3 rum, aber wer da im Ernstfall im schönen Stabsraum (so man aus dem Heraus überhaupt führen sollte) Platz nehmen soll ist die Frage. Nur das Amt reicht eben als Qualifikation nicht aus. wie bei allen Tätigkeiten, das was nicht regelmäßig geübt wird, wird auch im Einsatz selten funktionieren......... Geschrieben von Christian Fischer Und die Zusammenarbeit des Stabs sollte man vorher mal geübt und vertieft haben. Wozu nicht immer eine "Vollübung" notwendig ist, es reicht dazu die Über-/ und Untergeordneten Ebenen darzustellen, je nach Größe des Fernmeldebetriebs (Anzahl Funkkanäle und Fernmelder) im ELW kann man das relativ schnell zur Auslastung (bis zur Überlastung) des Fernmelderaums darstellen. mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | ||||
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