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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaUrteile / Dienstrechtliche Konsequenzen - Unfall bei Einsatz22 Beiträge
AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg387650
Datum22.02.2007 20:44      MSG-Nr: [ 387650 ]7252 x gelesen

Guten Abend,

Geschrieben von Sven Tönnemann

Seh ich für die UVV Feu anders: § 18 UVV Feu sagt was zu Feuerwehranwärtern, die unter Anleitung erfahrener Kräfte eingesetzt werden dürfen.

Könnte ich das im weitesten Sinne unter den noch in der alten FwDV 2/1 + 2/2 erwähnten "Übungs- und Einsatzdienst" im Rahmen der TM-2 Ausbildung einordnen ? Er wird ja u.U. irgendwie gem. der in der FwDV 2 genannten Truppmannfunktion unter Anleitung" tätig?
Ansonsten die bekannte Diskussion, zur hier schon ewig diskutierten Einsatztätigkeit unausgebildeter und/oder minderjähriger JF/FF-Angehöriger ;-)))

Die FwDV 2 ist da etwas strenger.

Für mich, Gott sei Dank.


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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