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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
Thema'Zwangsmitgliedschaft' kommunaler Angestellter bei der Feuerwehr?21 Beiträge
AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz387802
Datum23.02.2007 13:51      MSG-Nr: [ 387802 ]7658 x gelesen

Hallo!

Geschrieben von Thomas BodenbenderGrundsätzlich würde ich es begrüßen, wenn die Verpflichtung zur aktiven Teilnahme am freiwilligen Feuerwehrdienst in neue Arbeits-/Angestelltenveträge grundsätzlich aufgenommen würde.

Wird nicht so einfach gehen. Hast Du schon mal den schönen Zusatz: "Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt" in einigen Stellenausschreibungen gelesen?

Es soll ja "Schwerbehinderungen" geben, die einen Dienst in der Feuerwehr ermöglichen, aber was, wenn sich ein Rollstuhlfahrer für den Posten eines Verwaltungsangestellten bewirbt? Willst Du den mit dem Hinweis "nicht Feuerwehrtauglich" ablehnen? Auf den Arbeitsgerichtsprozess bin ich dann mal gespannt.

Was wenn ein Bewerber in der Feuerwehr eines anderen Ortes ist, was wenn er bereits einer anderen "Hilforganisation" angehört die neben der Feuerwehr eingesetzt werden könnte?

Du kannst höchstens in der Stellenauschreibung darauf hinweisen das eine aktive Beteiligung am Dienst der jeweiligen Feuerwehr erwünscht ist. Was aber, wenn der neu eingestellte Bewerber die erste drei oder vier Jahre mitmacht und dann nicht mehr kann oder will? Entlassen?

So einfach ist das also nicht.

Gruß vom Berg

Jakob


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