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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaAnerkennung v. Lehrgängen anderer Bundesländer in and. Bundesländern23 Beiträge
AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen387878
Datum23.02.2007 17:37      MSG-Nr: [ 387878 ]9435 x gelesen

Geschrieben von Bernhard DeimannGuten Tag

für Baden-Württemberg ist dies in der "Verwaltungsvorschrift Feuerwehrausbildung" vom 09.01.2004 geregelt; dort steht unter Ziff. 1.4:

" Anerkennung von Lehrgängen anderer Bundesländer und anderer Ausbildungseinrichtungen

Lehrgänge, die in für die Feuerwehr zuständigen Ausbildungseinrichtungen in anderen Bundesländern besucht wurden, werden anerkannt. Sofern Lehrgänge nicht nach den Vorgaben der Feuerwehr-dienstvorschrift 2 /FwDV 2) durchgeführt oder diese bei anderen Ausbildungseinrichtungen als der Feuerwehr absolviert wurden, kann nach Prüfung des Einzelfalls von der Landesfeuerwehrschule eine Lehrgangsanerkennung ausgesprochen werden."


Für Nds. ist es in der FwDV 2 festgelegt, hier ist auch gereget, welche hauptamtliche Ausbildung nach APVO-Feu Nds. wie bei der FF anerkannt wird.
Probleme hatten wir mit der Anerkennung einer Sprechfunk-Ausbildung eines Kameraden, der sie als Polizeibeamter während seiner Ausbildung für die Leitstelle gemacht hat (man solte meinen das die PDV 810 eigentlich auch bei der Feuerwehr bekannt ist). Schwieriger ist es bei Kameraden, die die Sprechfunkausbildung während ihrer Ausbildung an einer Rett-Ass-Schule gemacht haben. Wenn hier nicht nachgewiesen werden kann, das dieser nach der PDV 810 oder der FwDV 2 stattgefunden hat (Stundenplan, Zeugnis ect.), hat man fast keine Chance.

Gruß
Heinrich



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