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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Anerkennung v. Lehrgängen anderer Bundesländer in and. Bundesländern | 23 Beiträge | ||
Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 387878 | ||
Datum | 23.02.2007 17:37 MSG-Nr: [ 387878 ] | 9435 x gelesen | ||
Geschrieben von Bernhard Deimann Guten Tag Für Nds. ist es in der FwDV 2 festgelegt, hier ist auch gereget, welche hauptamtliche Ausbildung nach APVO-Feu Nds. wie bei der FF anerkannt wird. Probleme hatten wir mit der Anerkennung einer Sprechfunk-Ausbildung eines Kameraden, der sie als Polizeibeamter während seiner Ausbildung für die Leitstelle gemacht hat (man solte meinen das die PDV 810 eigentlich auch bei der Feuerwehr bekannt ist). Schwieriger ist es bei Kameraden, die die Sprechfunkausbildung während ihrer Ausbildung an einer Rett-Ass-Schule gemacht haben. Wenn hier nicht nachgewiesen werden kann, das dieser nach der PDV 810 oder der FwDV 2 stattgefunden hat (Stundenplan, Zeugnis ect.), hat man fast keine Chance. Gruß Heinrich | ||||
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