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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Anerkennung v. Lehrgängen anderer Bundesländer in and. Bundesländern | 23 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Saar | 387879 | ||
Datum | 23.02.2007 17:40 MSG-Nr: [ 387879 ] | 9095 x gelesen | ||
Geschrieben von Heinrich Brinkmann Wenn hier nicht nachgewiesen werden kann, das dieser nach der PDV 810 oder der FwDV 2 stattgefunden hat (Stundenplan, Zeugnis ect.) Das sollte doch selbstverständlich sein ... Mit kameradschaftlichem Gruß Florian **** Für meine Stille Mitleser gilt übrigens das selbe wie für die anderen (eigne Meinung, frei Meinungsäusserung, Probleme mit mit bitte mit mir klären) **** "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertrigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht" Scharnhorst | ||||
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