News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Polizei-Dienstvorschrift
Feuerwehrdienstvorschrift
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaAnerkennung v. Lehrgängen anderer Bundesländer in and. Bundesländern23 Beiträge
AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar387879
Datum23.02.2007 17:40      MSG-Nr: [ 387879 ]9095 x gelesen

Geschrieben von Heinrich BrinkmannWenn hier nicht nachgewiesen werden kann, das dieser nach der PDV 810 oder der FwDV 2 stattgefunden hat (Stundenplan, Zeugnis ect.)

Das sollte doch selbstverständlich sein ...


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

****

Für meine Stille Mitleser gilt übrigens das selbe wie für die anderen (eigne Meinung, frei Meinungsäusserung, Probleme mit mit bitte mit mir klären)
****

"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertrigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

Scharnhorst

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten 
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

0.237


Anerkennung v. Lehrgängen anderer Bundesländer in and. Bundesländern - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt