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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Absturzsicherung bei Dachstuhlbrand | 10 Beiträge | ||
| Autor | Jörn8 D.8, Essen / NRW | 387942 | ||
| Datum | 24.02.2007 00:35 MSG-Nr: [ 387942 ] | 3609 x gelesen | ||
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Hallo, leider sieht man so ein vorgehen sehr oft bei Einsätzen man kann nur spekulieren ob es am Gruppenführer, mangelnde Ausbildung oder das man als Feuerwehrmann unverwundbar ist liegt. @ Jonas In den GUV-V C53 ist folgendes enthalten und die UVV gibt es nicht erst seit gestern. § 28. (1) Bei Objekten, deren Standsicherheit zweifelhaft ist, müssen Sicherungsmaßnahmen gegen Einsturz getroffen werden, soweit dies zum Schutz der Feuerwehrangehörigen erforderlich ist. Zu § 28 Abs. 1: Geeignete Sicherungsmaßnahmen gegen Einsturz sind z.B. Abstützen oder Verbauen. Nicht gesicherte Objekte sind kenntlich zu machen oder abzusperren. Bei Stemm-, Abbruch- und Aufräumarbeiten sind Gefährdungen durch herabfallende Gegenstände zu vermeiden. (2) Decken und Dächer, die für ein Begehen aus konstruktiven Gründen oder durch Brand und sonstige Einwirkungen nicht ausreichend tragfähig sind sowie sonstige Stellen mit Absturzgefahr dürfen nur betreten werden, wenn Sicherungsmaßnahmen gegen Durchbruch und Absturz getroffen sind. Leider sehe ich auch keinerlei Feuerwehr-Haltegurt mit dem eine Verbindung zum Sicherungsseil hergestellt werden könnte. . Gruß Jörn Das was ich schreibe ist meine private Meinung | ||||
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