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RubrikJugendfeuerwehr zurück
ThemaAnmeldeformular Zeltlager5 Beiträge
AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen387958
Datum24.02.2007 09:27      MSG-Nr: [ 387958 ]4699 x gelesen

Hallo zusammen,
wir wollen in diesem Jahr unser Gemeindezeltlager in Polen durchführen.


Es kann nicht schaden ein Dokument mitzuführen (isnb. in Polen) auf dem die Eltern sich eindeutig mit dem Grenzübertritt ihres Kindes einverstanden erklären und auf dem das Betreuungspersonal namentlich aufgeführt ist.

Kleiner Tipp: Bei JF-Angehörigen mit ausländischer Staatsangehörigekeit prüfen ob Reisebeschränkungen vorliegen.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...


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