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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | |||
Thema | Anmeldeformular Zeltlager | 5 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 387958 | |||
Datum | 24.02.2007 09:27 MSG-Nr: [ 387958 ] | 4699 x gelesen | |||
Hallo zusammen, Es kann nicht schaden ein Dokument mitzuführen (isnb. in Polen) auf dem die Eltern sich eindeutig mit dem Grenzübertritt ihres Kindes einverstanden erklären und auf dem das Betreuungspersonal namentlich aufgeführt ist. Kleiner Tipp: Bei JF-Angehörigen mit ausländischer Staatsangehörigekeit prüfen ob Reisebeschränkungen vorliegen. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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