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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Anerkennung v. Lehrgängen anderer Bundesländer in and. Bundesländern | 23 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 387985 | ||
Datum | 24.02.2007 11:12 MSG-Nr: [ 387985 ] | 9253 x gelesen | ||
Guten Tag Geschrieben von Heinrich Brinkmann Probleme hatten wir mit der Anerkennung einer Sprechfunk-Ausbildung eines Kameraden, der sie als Polizeibeamter während seiner Ausbildung für die Leitstelle gemacht hat (man solte meinen das die PDV 810 eigentlich auch bei der Feuerwehr bekannt ist). Mit der "Polizeifunkerausbildung" gabs hier auch schon Probleme, lies sich aber über den kleinen Dienstweg "LFS - BePo" lösen. Schwieriger ist es bei Kameraden, die die Sprechfunkausbildung während ihrer Ausbildung an einer Rett-Ass-Schule gemacht haben. Wenn hier nicht nachgewiesen werden kann, das dieser nach der PDV 810 oder der FwDV 2 stattgefunden hat (Stundenplan, Zeugnis ect.), hat man fast keine Chance. Wie sieht für die RA-Ausbildung überhaupt die Sprechfunkausbildung aus; gibts da einheitliche Vorgaben ? Und wie wird z.B. die SprFu-Ausbildung des THWs gewertet ? Die AGT-Ausbildung von THW-Helfern wurde hier anerkannt. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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