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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaAnerkennung v. Lehrgängen anderer Bundesländer in and. Bundesländern23 Beiträge
AutorChri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW388018
Datum24.02.2007 14:02      MSG-Nr: [ 388018 ]9252 x gelesen

Hi,

Geschrieben von Christian SchorerGibt es nicht, es gibt nur "den" GF-Lehrgang. Das andere ist der Aufbaulehrgang. ;-)

Ok, ok. Aber GF ist nur eine Woche und der Aufbaulehrgang ebenfalls. Zusammen ist das ok. Aber ich denke nicht (und ich hoffe es nicht), das ein GF ohne Aufbau aus Bayern in NRW anerkannt wird. Dann geht nämlich gehörig was schief.


Gruß,
Christian Rieke

***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte***

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