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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Führungsausbildung RD, war: Kennzeichnung 'ersteintreffendes Fahrzeug | 53 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW | 388028 | ||
Datum | 24.02.2007 14:43 MSG-Nr: [ 388028 ] | 17325 x gelesen | ||
Geschrieben von Christof Strobl Gemeint war der "stink normale VU". Z.B. vier Verletzte, vier RTW. Ist noch lang kein MANV, ö.ä. damit gemeint. Mir sind da durchaus lädnliche RD-Bereiche bekannt, wo das schlechter abzuarbeiten ist, wie 15 Verletzte in einer Großstadt. Geschrieben von Christof Strobl Die vier Verletzten muss der erste RA sichten, und auf die Fahrzeuge aufteilen, nicht mehr und nicht weniger! Sichtung legt nur die Behandlungspriorität fest, Patientenzuweisung wird man als Führungsaufgabe ansehen dürfen ? Wenn das der 0815-RA von jedem RTW hinbekommt, wozu benötigt ihr dann noch OrgL & LNA ? Geschrieben von Christof Strobl Ist dieser Mann gekennzeichnet, so erleichtert dies das arbeiten an der EST sehr(Erfahrung). Was ist wenn 2 RTW von unterschiedlichen Seiten anfahren und dann 2 Westen Herr der Ringe spielen wollen ? IMHO macht eine Kennzeichnung nur dann Sinn, wenn der Gekennzeichnete auch die entsprechende Ausbildung hat. Übrigens bin ich auch schon als 2. RM bei real 5 Verletzten gewesen. Eine kurze Absprache und die Aufgaben/Patienten waren verteilt ;-) Die benachbarten RTW-Besatzungen sollten eigentlich bekannt sein. Eine Kennzeichnung des 1. RA halte ich daher für nicht angezeigt. Andernfalls würde es auch zu einer Westenflut kommen. Welche Farbe wäre denn für den 1. Ra noch frei ? ? ? I.d.R. dürfte das NEF vor einem 2. RTW eintreffen. Vielfach gibt es klare Regelungen, das dieses NEF als kom. OrgL/LNA tätig wird. Wenn eine Kennzeichnung dann diese NEF Besatzung. mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | ||||
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