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Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Organisatorischer Leiter
Leitender Notarzt = "Chefarzt" im Einsatz
Voraussetzungen:
Notarzt, gute Kenntnis der regionalen Rettungsdienststrukturen,
einsatztaktische Ausbildung und Führungskompetenz
Je nach Bundesland ist diese Funktion im Gesetz erwähnt oder nicht.
I.d.R. Ernennung in eine LNA-Gruppe durch den Träger des RD.
Organisatorischer Leiter
Leitender Notarzt = "Chefarzt" im Einsatz
Voraussetzungen:
Notarzt, gute Kenntnis der regionalen Rettungsdienststrukturen,
einsatztaktische Ausbildung und Führungskompetenz
Je nach Bundesland ist diese Funktion im Gesetz erwähnt oder nicht.
I.d.R. Ernennung in eine LNA-Gruppe durch den Träger des RD.
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Leitender Notarzt = "Chefarzt" im Einsatz
Voraussetzungen:
Notarzt, gute Kenntnis der regionalen Rettungsdienststrukturen,
einsatztaktische Ausbildung und Führungskompetenz
Je nach Bundesland ist diese Funktion im Gesetz erwähnt oder nicht.
I.d.R. Ernennung in eine LNA-Gruppe durch den Träger des RD.
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Schnelleinsatzgruppe
Organisatorischer Leiter
Notarzteinsatzfahrzeug
Notarzteinsatzfahrzeug
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
1. Notarzt
2. Normenausschuss
1. Notarzt
2. Normenausschuss
Leitender Notarzt = "Chefarzt" im Einsatz
Voraussetzungen:
Notarzt, gute Kenntnis der regionalen Rettungsdienststrukturen,
einsatztaktische Ausbildung und Führungskompetenz
Je nach Bundesland ist diese Funktion im Gesetz erwähnt oder nicht.
I.d.R. Ernennung in eine LNA-Gruppe durch den Träger des RD.
1. Notarzt
2. Normenausschuss
Verkehrsunfall
RubrikRettungsdienst zurück
ThemaFührungsausbildung RD, war: Kennzeichnung 'ersteintreffendes Fahrzeug53 Beiträge
AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf.388038
Datum24.02.2007 15:23      MSG-Nr: [ 388038 ]17501 x gelesen

Geschrieben von Michael RoleffWenn das der 0815-RA von jedem RTW hinbekommt,
wozu benötigt ihr dann noch OrgL & LNA ?

Dieser "0815-RA " wie Du ihn nennst teilt ja nur ein, wer welchen Patienten übernimmt. Alles weitere entscheiden dann OrgL und / oder LNA wenn sie vor Ort sind. Bei uns dauert dies mind. 15 bis 20min. Und wenn die Führungskräfte eintreffen können sie sich beim gekennzeichneten RA informieren.
Geschrieben von Michael RoleffWas ist wenn 2 RTW von unterschiedlichen Seiten anfahren und dann 2 Westen Herr der Ringe spielen wollen ?
Dieses Problem hatte ich noch nicht, wird wohl eher auch die Ausnahme sein!
Geschrieben von Michael RoleffIMHO macht eine Kennzeichnung nur dann Sinn,
wenn der Gekennzeichnete auch die entsprechende Ausbildung hat.

Selbstverständlich! Der ersteintreffende RA. Es sitzt ja nicht auf jedem RTW ein ausgebildeter OrgL.
Geschrieben von Michael RoleffEine kurze Absprache und die Aufgaben/Patienten waren verteilt ;-)
Tja, wenn es immer so einfach wäre bräuchten wir darüber gar nicht diskutieren. Aber oft funktioniert es halt nur dann wenn EINER das sagen hat!
Geschrieben von Michael RoleffWelche Farbe wäre denn für den 1. Ra noch frei ? ? ?
Bei uns blau. Und sonst kommt beim "normalen VU" nur noch gelb für ELRD und LNA dazu.
Selbst wenn es zu einem späteren Zeitpunkt im Einsatz mehrere mit der gleichen Kennzeichnung
gäbe, hätten wir das gleiche Bild, wie mehrere gleich gekennzeichnete GF der Fw. Beim Großschaden führt der ersteintreffende ja auch nicht mehr, wenn mehrere SEG usw. am Einsatz sind, denn bis dahin hat ja normalerweise der OrgL bereits übernommen. D.h., wenn der ersteintreffende "seine Aufgabe" (führen bis zum eintreffen des EL) erfüllt hat, ist er mit einem Patienten beschäftigt, oder wo anders eingesetzt, und somit anders oder gar nicht mehr gekennzeichnet.
Geschrieben von Michael RoleffVielfach gibt es klare Regelungen, das dieses NEF als kom.
OrgL/LNA tätig wird.

Das geht leider nicht überall! Ein NEF muss nicht (überall) mit einem RA besetzt sein, es gibt auch NA, die einen Fahrer ablehnen, leider!!
Auch ist nicht jeder NA zum LNA ausgebildet. Wir haben leider nicht überall hauptamtliche NA, und manche sind (verständlicher Weise) schon mit einem Polytrauma an "ihrer Grenze".

Außerdem hat es sich bewährt, wenn z.B. die Fw einen Ansprechpartner hat, der mit ihnen das weitere Vorgehen abspricht (beim normalen VU, nicht Großschaden!).


MkG.
Christof

www.feuerwehr-vilseck.de




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