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Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Gesetzliche Unfallversicherung
RubrikUnfallverhütung zurück
Themaandere Anwendungsorte war: Motorsäge im Korb verwenden9 Beiträge
AutorJose8f M8., Gütersloh / NRW388370
Datum26.02.2007 10:37      MSG-Nr: [ 388370 ]6257 x gelesen

Geschrieben von Jan Haagendie UVV Forsten gilt auch für die Feuerwehren.

Lso Die GUV-V C 51 in der Fassung vom Januar 1997?

Geschrieben von Jan HaagenDer Sägenführer ist dafür verantwortlich, dass ein Sicherheitsabstand vom 3 Metern zur laufenden Säge eingehalten wird. In diesem Bereich darf sich keine zweite Person aufhalten, egal, welche Schutzkleidung sie trägt!
Genauso ist das Sägen von tragbaren Leitern etc. verboten!
Die Ausnahme wird gemacht bei Hubrettungsgeräten, wenn ein Korb vorhanden ist. Im Korb ist ein sicherer Stand gegeben. Eine zweite Person darf sich nur dann im Korb und damit innerhalb des 3-Meter-Sicherheitsbereiches aufhalten, wenn sie die Schnittschutzkleidung trägt - hier zusätzlich die Schutzjacke - und wenn ein Trenngitter zwischen beiden Personen vorhanden ist, was verhindert, dass die zweite Person von der laufenden Säge gefährdet werden könnte.
Weiterhin ist auch beim Sägen aus dem Korb das Säge über Schulterhöhe verboten!


Alle diese Angaben finde ich sowohl in der o. g. GUV wie auch in den Durchführungsanweisungen nicht.
Hast Du noch eine andere / weitergehende Quelle?


Gruß, (Jo)sef Mäschle.
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Führung.
Koordinierung und Zusammenfassung aller Kräfte und Mittel zur Erreichung des angestrebten Zieles.

Lexikon Brandschutz, Staatsverlag der DDR, Berlin 1986


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