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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaFAQ: Übungsleiterpauschale17 Beiträge
AutorPete8r K8., Bruchsal / Deutschland388413
Datum26.02.2007 16:02      MSG-Nr: [ 388413 ]7871 x gelesen

Tach,

§ 3 Nr. 26 EStG deckt den Begriff "Übungsleiterpauschale" gesetzesmässig ab

Die gewährende Stelle ist der Vorstand eines Vereines bzw der Bürgermeister.

Was ist ein FA?

Ein FAQ-Eintrag ist unsinnig. Entweder es wird bezahlt oder nicht. Einklagbar ist das nicht und steuerrechtlich liegt die Beratung wie das in der eigenen Erklärung zu handhaben ist, beim Steuerberater.

Gruß Peko


Alles meine eigene Meinung....wie immer...

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