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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | FAQ: Übungsleiterpauschale | 17 Beiträge | ||
Autor | Pete8r K8., Bruchsal / Deutschland | 388413 | ||
Datum | 26.02.2007 16:02 MSG-Nr: [ 388413 ] | 7871 x gelesen | ||
Tach, § 3 Nr. 26 EStG deckt den Begriff "Übungsleiterpauschale" gesetzesmässig ab Die gewährende Stelle ist der Vorstand eines Vereines bzw der Bürgermeister. Was ist ein FA? Ein FAQ-Eintrag ist unsinnig. Entweder es wird bezahlt oder nicht. Einklagbar ist das nicht und steuerrechtlich liegt die Beratung wie das in der eigenen Erklärung zu handhaben ist, beim Steuerberater. Gruß Peko Alles meine eigene Meinung....wie immer... | ||||
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