News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Feuerwehrmann
Feuerwehrmann
Fachgruppe
eine Ergänzung des Technischen Zuges (TZ) für spezielle Aufgaben
Technisches Hilfswerk
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaForderungen der Komune64 Beiträge
AutorJürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen388444
Datum26.02.2007 18:15      MSG-Nr: [ 388444 ]16566 x gelesen

Geschrieben von Andreas DovernWenn es dann unvorhergesehen dazu kommt, das ein FA die Stelle wechseln muss - that´s life, das kann meist keiner beeinflussen.

Ich denke dass eine Rückforderung entstandener Kosten nur dann möglich ist, wenn der FM vorher schon von der Beruflichen Veränderung wusste. Ebenso wäre es möglich wenn er diese Veränderung selbstständig herbeigeführt hat, seine diesbezügliche Planung bis zu dem Zeitpunkt der Lehrgangsanmeldung zurückreicht und man dem FM dieses auch nachweisen kann.

Denkbar wäre es aber auch, auch im Nachhinein anteilig für Schulungen zur Kasse gebeten zu werden, die auch im Berufsleben genutzt werden können, wie z.B. Führerschein oder Schweißerlehrgang. Ein GF-Lehrgang zählt aber sicherlich nicht dazu.


Gruss
Jürgen Wenzel


Downloads: die FGr FK (FüKom) / Das THW in Google Earth / neu ab dem: 25.11.06 unter : www.thw-gifhorn.de

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten 
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

0.096


Forderungen der Komune - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt