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Feuerwehrgesetz
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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaForderungen der Komune64 Beiträge
AutorSven8 T.8, Monheim / NRW388464
Datum26.02.2007 19:16      MSG-Nr: [ 388464 ]16569 x gelesen

Hallo!

Geschrieben von Frank SchmeißnerGibt es hierfür irgendeine Rechtsgrundlage die das erlaubt???

Habe gerade mal das FwG, die VollzBekBayFwG und die Ausführungsbestimmungen zum bay FwG durchgesehen, eine entsprechende Regelung ist mir da nicht aufgefallen.

Möglich ist natürlich, so etwas vorher zu vereinbaren wie es bei Führerscheinen stellenweise der Brauch ist. Über die Wirksamkeit einer solchen Vereinbarung könnte man dann auch noch vortrefflich streiten, es dürfte sich dabei um Allgemeine Geschäftsbedingungen handeln, für die besondere Regeln gelten (vgl .§§ 305 ff BGB.

Letztlich bleibt (juristisch) nichts anderes übrig, als die Rechnung abzuwarten. Verwaltungen machen manchmal Dinge, die falsch sind, sonst bräuchten wir zum Beispiel keine Verwaltungsgerichte. ;-)

@ Frank Schmeißner: Bei allem Verständnis für Dein Unverständnis gegenüber der Gemeinde noch folgender Hinweis: bei Einträgen in Internetforen solltest Du Dir gut überlegen, was und wie Du etwas schreibst. Hier lesen mehr Menschen mit, als man sich das so denkt und es hat wegen Forenbeiträgen schon mehr Ärger in der reelen Welt gegeben als man das hier so mitbekommt.

Gruß
Sven



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