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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Forderungen der Komune | 64 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW | 388490 | ||
Datum | 26.02.2007 20:35 MSG-Nr: [ 388490 ] | 16500 x gelesen | ||
Hi, Geschrieben von Guido Lobermann Was soll "durchlaufend" heißen? Das sind reale Kosten für die Gemeinde, die letztlich nur auf die Allgemeinheit d.h. den Steuerzahler abgewälzt werden können. Das es letztendlich aus den gleichen Quellen kommt, ist schon klar. Aber die Kommune kann die Lohnausfallkosten weitergeben bzw. hat einen Gegeneinnahme über den Kreis vom Land. Das wäre dann für den Lehrgang ein +-0 und würde den Etat der Kommune nicht belasten. Gruß, Christian Rieke ***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte*** | ||||
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