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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Forderungen der Komune | 64 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 388514 | ||
Datum | 26.02.2007 22:30 MSG-Nr: [ 388514 ] | 16572 x gelesen | ||
Hallo! Geschrieben von ---Guido Lobermann--- Du kommst aus NRW? Da gibt es meines Wissens keine Erstattung vom Land. Es sollte aber: FSHG §40, Absatz 5: Das Land trägt die Kosten für das Institut der Feuerwehr. Zu den Kosten gehören die Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung der Lehrgangsteilnehmer. Eine Beteiligung der Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes im Vorbereitungsdienst an den Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung ist zulässig. Die von den Gemeinden aufgrund der Teilnahme von ehrenamtlichen Angehörigen öffentlicher Feuerwehren an Lehrgängen zu ersetzenden Arbeitsentgelte und Verdienstausfälle (§ 12 Abs. 2 Satz 3, 2. Halbsatz, § 12 Abs. 3) und Kinderbetreuungskosten (§ 12 Abs. 5 Sätze 2 und 3) werden ihnen vom Land erstattet. Gruß, Henning | ||||
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