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Rubrik | Taktik | zurück | ||
Thema | Schnellangriff im Innenangriff schriftlich verboten? | 49 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 388559 | ||
Datum | 27.02.2007 11:24 MSG-Nr: [ 388559 ] | 14628 x gelesen | ||
Guten Tag Geschrieben von Bernd Schleicher in welcher FwDV soll das geregelt sein? Deíe FwDV 3 verbietet nicht grundsätzlich den SA im IA, weist aber unter der Ziff 5.5.6 auf den Einsatz des SA hin: "5.5.6. Einsatz mit Schnellangriff [ ] Der Schnellangriff wird in der Regel vorgenommen, wenn - kein weiteres Rohr vorgenommen, und - die Länge der Schnellangriffsleitung ausreicht." Wofür steht die Abkürzung "GMV"? Gesunder Menschen Verstand ;-))) Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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