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RubrikTaktik zurück
ThemaSchnellangriff im Innenangriff schriftlich verboten?49 Beiträge
AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg388562
Datum27.02.2007 11:27      MSG-Nr: [ 388562 ]14226 x gelesen

Guten Tag

Geschrieben von Bernhard Deimann

Der Schnellangriff wird in der Regel vorgenommen, wenn
- kein weiteres Rohr vorgenommen,


Da fehlt noch was:

"wenn kein weiteres Rohr vorgenommen werden muss"

Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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