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Rubrik | Taktik | zurück | ||
Thema | Schnellangriff im Innenangriff schriftlich verboten? | 49 Beiträge | ||
Autor | Ingo8 H.8, Vockenhausen / Hessen | 388576 | ||
Datum | 27.02.2007 12:30 MSG-Nr: [ 388576 ] | 14454 x gelesen | ||
Hoi, Geschrieben von Bernd Schleicher Aber ein generelles Verbot vom Schnellangriff für den Innenangriff gibt es nicht? Nö. Warum auch? Es hindert Dich keiner daran, das Ding mitzunehmen, um den Mülleimer direkt hinter der Eingangstür zu löschen. Bei allem, was ein "richtiger" WOhnungsbrand ist, ist die Vornahme eines weiteren Rohres nicht ausgeschlossen und schon greift die DV3. Und die wiederum ist, wenn ich mich recht entsinne, meistens per Erlass eingeführt. So what? MfG Ingo -- - 17.03.2007 - Atemschutzunfaelle.de Live - Kongress in Friedberg - vorerst ausgebucht. "Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt] - Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;) | ||||
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