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RubrikTaktik zurück
ThemaSchnellangriff im Innenangriff schriftlich verboten?49 Beiträge
AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen388576
Datum27.02.2007 12:30      MSG-Nr: [ 388576 ]14454 x gelesen

Hoi,

Geschrieben von Bernd SchleicherAber ein generelles Verbot vom Schnellangriff für den Innenangriff gibt es nicht?


Nö. Warum auch? Es hindert Dich keiner daran, das Ding mitzunehmen, um den Mülleimer direkt hinter der Eingangstür zu löschen. Bei allem, was ein "richtiger" WOhnungsbrand ist, ist die Vornahme eines weiteren Rohres nicht ausgeschlossen und schon greift die DV3. Und die wiederum ist, wenn ich mich recht entsinne, meistens per Erlass eingeführt. So what?

MfG

Ingo


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- 17.03.2007 - Atemschutzunfaelle.de Live - Kongress in Friedberg - vorerst ausgebucht.


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