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Rubrik | Taktik | zurück | ||
Thema | Schnellangriff im Innenangriff schriftlich verboten? | 49 Beiträge | ||
Autor | Ingo8 H.8, Vockenhausen / Hessen | 388587 | ||
Datum | 27.02.2007 13:08 MSG-Nr: [ 388587 ] | 14186 x gelesen | ||
Hi, Geschrieben von Tobias Neuber ich würde mich freuen , wenn hier jemand noch mal was fundiertes posten könnte, Sorry, wenns jetzt Dich erwischt: Was soll diese Diskussion eigentlich? Es gibt mehr, als ein fachliches Argument, das gegen die Verwendung des SA im Innenangriff spricht (nein, ich für die nicht alle neu auf), es ist mittlerweile eindeutige Lehrmeinung und es gibt eine leidlich deutliche Formulierung in einer DV. Was brauchts eigentlich noch? Sind nicht diejenigen, die nach einem eindeutigen schriftlichen Verbot verlangen (ich nehme an, dass die nicht in Persona mit den Fragestellen hier stehen), um endlich einzusehen, dass das Ding nicht in den IA gehört, nicht die gleichen, die dann lauthals jammern, wenn die Gesetzes- und Verordnungsflut in Sachen Feuerwehr immer größer wird? Sorry, mich wundert so langsam nichts mehr... MfG Ingo -- - 17.03.2007 - Atemschutzunfaelle.de Live - Kongress in Friedberg - vorerst ausgebucht. "Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt] - Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;) | ||||
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