News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Taktik | zurück | ||
Thema | Schnellangriff im Innenangriff schriftlich verboten? | 49 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 388596 | ||
Datum | 27.02.2007 13:32 MSG-Nr: [ 388596 ] | 14203 x gelesen | ||
Tach, Post! Geschrieben von Sven Tönnemann Der Innenminister ist oberste Aufsichtsbehörde und kann allgemein Weisungen zur Durchführung der Pflichtaufgaben aus dem FSHg erteilen. Dies geschieht z.B. durch Erlass von Feuerwehrdienstvorschriften. Es handelt sich dabei um Verwaltungsvorschriften, die in NRW verbindlich eingeführt wurde. Eben. Und Baden-Württemberg beispielsweise macht genau das nicht. Hier werden neue FwDVen nur noch per Rundschreiben bekanntgemacht und "zur Anwendung empfohlen", d.h. gerade nicht verbindlich eingeführt. Und früher wurden FwDVen in BW nur für die Ausbildung verbindlich eingeführt und zur Anwendung im Einsatz empfohlen, weil nach FwG BW das IM rechtlich gar keine Möglichkeit hat, Vorschriften bzgl. des Einsatzes zu erlassen. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Jeder zweite Deutsche ist der Meinung, dass die Erderwärmung zu mehr nackten Weibern führen wird. Kein Witz! | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|