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RubrikUnfallverhütung zurück
ThemaUVV-Fragen: wer kann helfen?23 Beiträge
AutorAndr8eas8 D.8, Stolberg / NRW388637
Datum27.02.2007 16:39      MSG-Nr: [ 388637 ]9232 x gelesen

zu 1) Wenn das Fahrzeug über Anschnallgurte verfügt, dann nicht an den AT-Plätzen. (Es sei denn, die Halterungen wurden im nachhinein eingebaut.)

zu 2) Die ATs dürfen erst bei Fahrzeugstillstand entnommen werden (Neuere Fahrzeuge haben in dem Mechanismus eine automatische Sperre, die mit der Feststellbremse des Fahrzeugs gekoppelt sind.)

zu 3) Zu den HStrR gibt es keine einheitliche Regelung á la "1 / 3 / 3 / 4 / 5 / 5 / 5 / 6 / 7 / 8", heirzu den Hersteller befragen.

sers


Gruß
ado

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