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Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
Thema | UVV-Fragen: wer kann helfen? | 23 Beiträge | ||
Autor | Jose8f M8., Gütersloh / NRW | 388658 | ||
Datum | 27.02.2007 17:56 MSG-Nr: [ 388658 ] | 9203 x gelesen | ||
Geschrieben von Sascha Tröger Das ist aber, unabhängig davon, ob es erlaubt ist, absoluter Blödsinn. Der Großteil der Fahrten mit Fahrzeugen wird eben nicht mit angelegtem PA durchgeführt sondern ohne, d.h. zwangsläufig unangeschnallt. Ich hatte das so in Erinnerung: Das Fahrzeug wird ohne Alarm dann nur mit den in Fahrtrichtung sehenden Sitzplätzen angeschnallt benutzt. Bei Alarmfahrt setzen sich die AGT auf die andere Seite, zurren sich in den PA und dürfen / können diesen erst aus der Halterung nehmen, wenn das Fahrzeug steht. Gruß, (Jo)sef Mäschle. -------------------------- Führung. Koordinierung und Zusammenfassung aller Kräfte und Mittel zur Erreichung des angestrebten Zieles. Lexikon Brandschutz, Staatsverlag der DDR, Berlin 1986 | ||||
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