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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaSchließung von Feuerwehrhäusern59 Beiträge
AutorHein8z C8., Friesenheim / Rheinland-Pfalz388714
Datum27.02.2007 21:32      MSG-Nr: [ 388714 ]26042 x gelesen

Geschrieben von Michael HilbertK, aber selbst wenn die Nutzungszeit vorgegeben ist, kann es m.E. nicht sein das diese mehr als 15 Jahre beträgt. Wäre das anders, könnten manche Feuerwehren Ihre Fahrzeuge nicht nach 10-15 Jahren ersetzten, bzw. könnten dies Kaum rechtfertigen.
Ich habe mal einen Artikel eines Aufbauherstellers gelesen, darin stand, dass die Fahrzeuge von ihm für eine Nutzungsdauer von 20, maximal 25 Jahren ausgelegt sind. Es wäre m.E. töricht, von einer Kommune eine größere Nutzungsdauer anzunehmen, oder sich an eine solche zu nah heran zu tasten.
Wie auch immer, ich finde so eine Infestition kann man über einen Zeitraum von 10 Jahren rechnen, vielleicht noch 15 Jahre, aber alles was länger ist, ist Blödsinn, denn sonst würde sich auch wie oben geschrieben die Möglichkeit einer Neuanschaffung erschweren.


Hallo Michael
für Fahrzeuge der sogenannten 19er Klasse (MTW), also einfache Transporter mit bis 9 Sitzplätze kann eine Beschaffung schon nach 10 oder 15 Jahren erfolgen. Löschfahrzeuge werden eigentlich nur bei Berufsfeuerwehren in Deutschland in diesem Zeitraum neu beschafft.
Alles andere muß mindestens 20 Jahre in Dienst sein. Laufzeiten von 30 Jahren, sind in RLP eher normal. Eigentlich spricht auch wenig dagegen, wenn das Fahrzeug verkehrsicher und einsatzbereit ist.
Diese Laufzeiten werden fest einkalkuliert.


kameradschaftliche Grüße
Heinz

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