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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Schließung von Feuerwehrhäusern | 59 Beiträge | ||
Autor | Hein8z C8., Friesenheim / Rheinland-Pfalz | 388714 | ||
Datum | 27.02.2007 21:32 MSG-Nr: [ 388714 ] | 26042 x gelesen | ||
Geschrieben von Michael Hilbert K, aber selbst wenn die Nutzungszeit vorgegeben ist, kann es m.E. nicht sein das diese mehr als 15 Jahre beträgt. Wäre das anders, könnten manche Feuerwehren Ihre Fahrzeuge nicht nach 10-15 Jahren ersetzten, bzw. könnten dies Kaum rechtfertigen. Hallo Michael für Fahrzeuge der sogenannten 19er Klasse (MTW), also einfache Transporter mit bis 9 Sitzplätze kann eine Beschaffung schon nach 10 oder 15 Jahren erfolgen. Löschfahrzeuge werden eigentlich nur bei Berufsfeuerwehren in Deutschland in diesem Zeitraum neu beschafft. Alles andere muß mindestens 20 Jahre in Dienst sein. Laufzeiten von 30 Jahren, sind in RLP eher normal. Eigentlich spricht auch wenig dagegen, wenn das Fahrzeug verkehrsicher und einsatzbereit ist. Diese Laufzeiten werden fest einkalkuliert. kameradschaftliche Grüße Heinz | ||||
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