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Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
Thema | UVV-Fragen: wer kann helfen? | 23 Beiträge | ||
Autor | Hein8z C8., Friesenheim / Rheinland-Pfalz | 388731 | ||
Datum | 27.02.2007 23:23 MSG-Nr: [ 388731 ] | 9080 x gelesen | ||
Anschnallpflicht besteht auf allen Plätzen mit Sicherheitsgurt. Bis vor kurzem gab es keine Gurtpflicht für Plätze entgegen der Fahrtrichtung, nun dürfen bei Neufahrzeugen nur noch mit Gurten ausgestattete Sitzplätze eingetragen werden und während der Fahrt benutzt werden. Sind keine Gurte im alten Fahrzeug, besteht auch keine Anschnallpflicht. Wie auch. Nachgerüstet werden muß nicht. geht auch meistens nicht. kameradschaftliche Grüße Heinz | ||||
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