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1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

3. Permanent Allrad
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2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

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RubrikUnfallverhütung zurück
ThemaUVV-Fragen: wer kann helfen?23 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen388747
Datum28.02.2007 01:45      MSG-Nr: [ 388747 ]9316 x gelesen

Moin

So, ich versuche mich dann auch mal an den Fragen.

Zu 1) Ja, Rechtsgrundlage ist dafür §35 StVO. Es ist für deine hoheitliche Aufgabe (gleich ein Feuer ausmachen, dafür den PA aufsetzen) dringend erforderlich, den Sicherheitsgurt wegzulassen, weil du dich sonst selbst fesselst, somit bist du von der Gurtpflicht befreit. (Es sei denn, das OLG Frankfurt versucht uns demnächst Weiszumachen, dass das PA anlegen ja nur eine Vorbereitung einer hoheitlichen Tätigkeit und somit nicht von den Sonderrechten erfasst wäre *gg*)

Zu 2) Dann ist die Halterung ein Fehlkonstrukt, wenn man den PA eh zum Anlegen rausnehmen muss, könnte man ihn auch gleich lose in den Mannschaftsraum werfen...
Ich wüsste aber momentan nicht, wo ich nach einem Entnahmeverbot suchen sollte, vom GMV oder dem "Totschlagargumentparagraphen" §17 UVV Feuerwehren vielleicht abgesehen.

Zu 3) Ja, klar darf begonnen werden. Vermisste Menschen machen auch keinen Unterschied, du darfst trotzdem anfangen ;o) Man sollte beim Innenangriff halt im Hinterkopf haben, dass man u.U. auf freiliegende, stromführende Leitungen treffen könnte, wobei ich behaupten würde dass hier in der absoluten Mehrzahl der Fälle schon irgendwo eine Sicherung ausgelöst hat.

Zu 4) Bis es bitzelt, dann wieder einen halben Schritt zurück ;o) Die Mehrzahl der HSR sind nicht nach dieser ominösen Prüfanordnung der VDE 132 (oder wars 123?) getestet (Mir bekannte Ausnahme: AWP Turbospritzen) und es gelten somit nicht die Abstände, die man für die CM-Rohre kennt. Schau nach, ob etwas in der Betriebsanleitung des HSR-Herstellers steht.
Meine Meinung: Im "normalen" Wohngebäude mit max. 380 V Spannung habe ich *persönlich* da wenig Bauchschmerzen, wenn ich nicht gerade mit einem "aufgesetzten Schuss" den Hauptsicherungskasten flute.... und bei Hochspannungsanlagen sollte man dann doch das vorherige Freischalten bevorzugen.

Gruß
Sebastian


--
Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel)

Wer bei anderen schlecht über mich reden möchte, der kann sich gern bei mir noch ein paar Anregungen holen ;o)

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