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Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
Thema | UVV-Fragen: wer kann helfen? | 23 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 388748 | ||
Datum | 28.02.2007 02:20 MSG-Nr: [ 388748 ] | 9246 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von ---Sebastian Weiß--- Ich wüsste aber momentan nicht, wo ich nach einem Entnahmeverbot suchen sollte, vom GMV oder dem "Totschlagargumentparagraphen" §17 UVV Feuerwehren vielleicht abgesehen. Och, das ist einfach ;-) FwDV7, Punkt 7.2, Einsatzgrundsätze beim Tragen von Isoliergeräten: · Werden die Atemschutzgeräte auf der Anfahrt im Mannschaftsraum angelegt, darf die Gerätearretierung erst nach Stillstand des Feuerwehrfahrzeuges an der Einsatzstelle gelöst werden. Man sollte beim Innenangriff halt im Hinterkopf haben, dass man u.U. auf freiliegende, stromführende Leitungen treffen könnte, Immer schön mindestens einen Meter Abstand von allen (potentiell) spannungsführenden Teilen halten, dann kann nichts passieren. Wegen der Verrauchung ist die Sichtweiter kleiner als ein Meter? Oh....... wobei ich behaupten würde dass hier in der absoluten Mehrzahl der Fälle schon irgendwo eine Sicherung ausgelöst hat. tja, genauso wie in der absoluten Mehrzahl der Fälle der Sicherheitstrupp nicht benötigt wird. Wollen wir uns darauf verlassen, wenn es um das Leben des AT geht? Die Mehrzahl der HSR sind nicht nach dieser ominösen Prüfanordnung der VDE 132 (oder wars 123?) getestet VDE 0132 rein theoretisch darf man deswegen die Mehrzahl der HSR nicht in spannungsführenden Anlagen einsetzen (und damit nicht im Innenangriff, wenn nicht das Gebäude sicher spannungsfrei geschaltet ist). Rein praktisch bleibt auch mit den genormten und zugelassenen Rohren das Problem der Sichtweite, s. oben. Ulrich wird sicherlich in Kürze dazu etwas schreiben bzw. verlinken, wie man in der Praxis mit dieser Problematik umgehen kann. Gruß, Henning | ||||
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