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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Forderungen der Komune | 64 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 388800 | ||
Datum | 28.02.2007 14:40 MSG-Nr: [ 388800 ] | 16520 x gelesen | ||
Geschrieben von Jochen Geßner Die Information stammt von Homepage des DFV http://www.dfv.org/ueberuns/index.htm. Als ordentliche Mitglieder werden dort die einzelnen Landesfeuerwehrverbände aufgeführt. Zu diesen gehören die Kreis- und Stadtfeuerwehrverbände, denen automatisch die Mitglieder der öffentlichen Feuerwehren angehören (so die Auisführungen auf der Homepage des DFV). Das kann ja schon gar nicht sein, weil es ja nicht überall "Stadtfeuerwehrverbände" o.Ä. gibt. Und selbst wenn, dann sind das idR e.V., bei denen man erstmal aktiv mitglied werden muss... Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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